Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Paderborn e.V.
Ehrenamt
Sie möchten etwas von Ihrer Zeit für unterstützungsbedürftige Menschen abgeben?
Sie trauen sich Verantwortung zu übernehmen?
Sie können zuhören und Menschen akzeptieren wie sie sind?
Sie sind bereit, sich vertrauenvoll deren Sorgen und Nöten anzunehmen?
Dann werden Sie ehrenamtlicher Betreuer oder ehrenamtliche Betreuerin.
Wir beraten und unterstützen Sie
Als rechtlicher ehrenamtlicher Betreuer oder Betreuerin kommen Sie mit verschiedensten Lebensbereichen der betreuten Menschen in Berührung. Oft reichen die in Broschüren oder Leitfäden angebotenen Hilfen nicht aus, denn jeder Betreute und jede Betreute hat eine eigene Geschichte mit eigenen Herausforderungen und Bedürfnissen.
Aus der Vielfalt der Menschen ergibt sich aber auch eine Vielfalt an notwendiger Unterstützung und Hilfe.
Manches hört sich zunächst einfach an, kann aber im Alltag zum Problem werden. Wo bekomme ich welche Leistung? Wer ist für welche Hilfen zuständig? Wie erhalte ich die notwendigen Mittel für meine Betreuten?
Deshalb schreiben wir Beratung groß
Im persönlichen Gespräch suchen wir Lösungen oder unterstützen Sie durch konkrete Hilfe.
Wir helfen bei Ihrem Schriftverkehr oder bei Berichten an das Betreuungsgericht. Wir unterstützen Sie bei der Rechnungslegung oder bei der Beantragung von erforderlichen Leistungen für Ihren Betreuten oder Ihre Betreute z.B. bei der Kranken- und/oder Pflegekasse, beim Sozialamt oder beim Jobcenter.
Zum Thema Ehrenamt beraten Sie:
Kathrin Stobbe-Deisenroth
Rechtliche Betreuung
Tel: 05251 5002-74
stobbe-deisenroth@btv-diakonie-pb.de
Information für Ehrenamtler zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Diakonie BTHG Wohn- und Teilhabevertrag
Querbeet: Der Infobrief vom Fachverband der diakonischen Betreuungsvereine und Vormundschaftsvereine RWL:
Inflationsausgleichszahlung für ehrenamtliche Betreuer*innen
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 beschlossen, dass auch ehrenamtliche Betreuer*innen ab dem 01.01.2024 bis 31.12.2025 pro Betreuung pro Jahr eine Inflationsausgleichszahlung von 24,- € geltend machen können.