05251 5002-39 oder 05251 5002-55 (Fax) betreuungsverein@btv-diakonie-pb.de

Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Paderborn e.V.

Ehrenamt

Sie möchten etwas von Ihrer Zeit für unterstützungsbedürftige Menschen abgeben?
Sie trauen sich Verantwortung zu übernehmen?
Sie können zuhören und Menschen akzeptieren wie sie sind?
Sie sind bereit, sich vertrauenvoll deren Sorgen und Nöten anzunehmen?
Dann werden Sie ehrenamtlicher Betreuer oder ehrenamtliche Betreuerin.

Wir beraten und unterstützen Sie

Als rechtlicher ehrenamtlicher Betreuer oder Betreuerin kommen Sie mit verschiedensten Lebensbereichen der betreuten Menschen in Berührung. Oft reichen die in Broschüren oder Leitfäden angebotenen Hilfen nicht aus, denn jeder Betreute und jede Betreute hat eine eigene Geschichte mit eigenen Herausforderungen und Bedürfnissen.

Aus der Vielfalt der Menschen ergibt sich aber auch eine Vielfalt an notwendiger Unterstützung und Hilfe.
Manches hört sich zunächst einfach an, kann aber im Alltag zum Problem werden. Wo bekomme ich welche Leistung? Wer ist für welche Hilfen zuständig? Wie erhalte ich die notwendigen Mittel für meine Betreuten?

Deshalb schreiben wir Beratung groß

Im persönlichen Gespräch suchen wir Lösungen oder unterstützen Sie durch konkrete Hilfe.
Wir helfen bei Ihrem Schriftverkehr oder bei Berichten an das Betreuungsgericht. Wir unterstützen Sie bei der Rechnungslegung oder bei der Beantragung von erforderlichen  Leistungen für Ihren Betreuten oder Ihre Betreute z.B. bei der Kranken- und/oder Pflegekasse, beim Sozialamt oder beim Jobcenter.

Zum Thema Ehrenamt beraten Sie:

Sylke Menne (Geschäftsführung)

Rechtliche Betreuung

Tel: 05251 5002-37
menne@btv-diakonie-pb.de

Kathrin Stobbe-Deisenroth

Rechtliche Betreuung

Information für Ehrenamtler zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Diakonie BTHG Wohn- und Teilhabevertrag


Querbeet: Der Infobrief vom Fachverband der diakonischen Betreuungsvereine und Vormundschaftsvereine RWL:

2022-11-21 Querbeet-Herbst

2022-05-21-Querbeet-Frühjahr

2023-05-22-Querbeet-Frühjahr 

2024-05-23-Querbeet-Frühjahr 2024

Inflationsausgleichszahlung für ehrenamtliche Betreuer*innen

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 beschlossen, dass auch ehrenamtliche Betreuer*innen ab dem 01.01.2024 bis 31.12.2025 pro Betreuung pro Jahr eine Inflationsausgleichszahlung von 24,- € geltend machen können.