Der Bundesrat hat am 15.12.2023 beschlossen, dass auch ehrenamtliche Betreuer*innen ab dem 01.01.2024 bis 31.12.2025 pro Betreuung pro Jahr eine Inflationsausgleichszahlung von 24,- € geltend machen können.
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 beschlossen, dass auch ehrenamtliche Betreuer*innen ab dem 01.01.2024 bis 31.12.2025 pro Betreuung pro Jahr eine Inflationsausgleichszahlung von 24,- € geltend machen können.
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